Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.04.2009 - 4 U 1/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,8070
OLG Hamm, 30.04.2009 - 4 U 1/09 (https://dejure.org/2009,8070)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.04.2009 - 4 U 1/09 (https://dejure.org/2009,8070)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. April 2009 - 4 U 1/09 (https://dejure.org/2009,8070)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtswirkungen einer durch den Inhaber einer Einzelhandelsfirma abgegebenen strafbewehrten Unterlassungserklärung

  • info-it-recht.de

    Vertragsstrafe kann auch nach Änderung der Rechtsform geltend gemacht werden; Schuldner ist als natürliche Person verpflichtet und verantwortlich

  • Judicialis

    ZPO § 148; ; BGB § 339 S. 2; ; HGB § 17 Abs. 1

  • rewis.io
  • kanzlei.biz

    Unterlassungsverpflichtungen gelten für die natürliche Person

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 17 Abs. 1
    Rechtswirkungen einer durch den Inhaber einer Einzelhandelsfirma abgegebenen strafbewehrten Unterlassungserklärung

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Flucht in eine neue Rechtsform entbindet nicht von Verpflichtungen aus einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Keine Reduzierung der Vertragsstrafe bei kerngleichem Verstoß gegen Unterlassungserklärung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kerngleicher Online-Verstoß bei 10 Jahre alter Unterlassungserklärung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Unterlassungserklärung einer Einzelperson wirkt auch bei Umfirmierung fort

Besprechungen u.ä.

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Änderung der Rechtsform: Schützt den einstigen Einzelhändler nicht vor einmal abgegebener strafbewehrten Unterlassungserklärung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.01.2001 - I ZR 323/98

    Trainingsvertrag; Verwirkung von Vertragsstrafen bei mehrfachen Verstößen gegen

    Auszug aus OLG Hamm, 30.04.2009 - 4 U 1/09
    Letztere zeichnet sich durch einen engen Zusammenhang der Einzelakte und durch die auch für Dritte äußerlich erkennbare Zugehörigkeit zu einer Einheit aus (BGHZ 146, 318; Bornkamm, a.a.O., § 12 Rn. 1.149).
  • OLG Hamm, 22.06.1979 - 4 W 26/79
    Auszug aus OLG Hamm, 30.04.2009 - 4 U 1/09
    Der persönlich verpflichtete Unterlassungsschuldner handelt verantwortlich und schuldhaft, wenn er sich nunmehr eines Dritten bedient oder als Organ oder Geschäftsführer eines Dritten (juristische Person, Gesellschaft) (zuwider-) handelt oder, wenn er dies könnte, den Verstoß nicht verhindert (vgl. Senat GRUR 1979, 873 und 1979, 807; Ahrens-Spätgens, Kap. 64. Rn. 70; Teplitzky, Kap. 57 Rn. 26; jew. m.w.N.).
  • OLG Hamm, 16.12.2010 - 4 U 118/10

    Eine bewusst eng formulierte Unterlassungserklärung erfasst keine kerngleichen

    Der erkennende Senat hat zwar in einem kürzlich entschiedenen Fall angenommen, dass unter eine vertragliche Unterlassungserklärung nicht nur identische, sondern auch abgewandelte, aber denselben Kern und damit das Charakteristische enthaltende Handlungsformen gefasst werden können (Senat, Urteil vom 30.4.2009 - 4 U 1/09).
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